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Beschluss im Umlaufverfahren oder in einer Telefon- oder Videokonferenz?

Grundsätzlich müssen alle Betriebsratsbeschlüsse auf einer Betriebsratssitzung unter persönlicher Anwesenheit der Betriebsratsmitglieder stattfinden. Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren, also dass der Vorsitzende den Beschlussantrag rum schickt und jeder unterschreibt darauf oder trägt ein ja, nein, Enthaltung, das sieht das Gesetz nicht vor. Beziehungsweise kann man das dem Betriebsverfassungsgesetz gar nicht so klar entnehmen, aber das Bundesarbeitsgericht hat das bereits festgestellt. Es muss ein durch persönlichen Austausch bedingter Willensbildungsprozess stattfinden.

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