Wenn der Betriebsratsvorsitzende nicht da ist, dann übernimmt seine Aufgaben der stellvertretende Vorsitzende. Der wurde ja auch gewählt und der tritt dann ein.
Was machen Sie aber jetzt, wenn auch der stellvertretende Vorsitzende abwesend ist?
Es sind also Vorsitzender und stellvertretender abwesend. Ja dann müssen Sie erst einen Beschluss darüber fassen, wer jetzt die Aufgaben des Vorsitzes übernimmt. Und deswegen empfehle ich, dass Sie die Stellvertretung schon bis zum letzten Mann und bis zur letzten Frau unterdefinieren. Also den Stellvertreter für den Stellvertreter, den Stellvertreter für den Stellvertreter, und so weiter, bis Sie alle durch haben und dann wissen Sie immer, wer im Zweifelsfall bei Abwesenheit von Vorsitz und Stellvertreter die Aufgaben übernehmen muss. Das sollten Sie übrigens dem Arbeitgeber auch mitteilen, damit er weiß, an wen er Erklärungen im Zweifelsfall gegenüber dem Betriebsrat zu richten hat. Sie können dies übrigens auch in Ihrer Geschäftsordnung festhalten, dann haben Sie es verschriftlicht.
Übrigens, wenn der Betriebsratsvorsitzende komplett ausfällt, weil er zum Beispiel das Unternehmen verlassen hat, dann rutscht nicht der stellvertretende Vorsitzende automatisch nach, sondern es muss auch ein neuer Vorsitzender gewählt werden.