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Nachrücken von Ersatzmitgliedern

Ersatzmitglieder sind nicht direkt in den Betriebsrat eingezogen, sie konnten dennoch im Rahmen der Betriebsratswahl Stimmen aus der Belegschaft sammeln. Daher stehen sie sozusagen „auf Abruf“ bereit. Im Falle einer Verhinderung eines ordentlichen Betriebsratsmitgliedes können Ersatzmitglieder daher in das Gremium nachrücken. Ist ein ordentliches Betriebsratsmitglied verhindert, lädt der Betriebsratsvorsitzende einen Nachrücker (Ersatzmitglied) zu Betriebsratssitzungen ein. Wie genau das Nachrücken von Ersatzmitglieder aussieht, erklären euch heute die beiden Rechtsanwälte Tobias Gerlach und Arne Schrein. **Inhalt:** 0:00 - Intro 0:35 - Muss bei Krankheit ein Ersatz geladen werden? 3:20 - Was ist, wenn man das Ersatzmitglied nicht leiden kann? 3:45 - In welcher Reihenfolge werden Ersatzmitglieder geladen? 5:30 - Wer rückt bei Frauenminderheit nach? **Weitere Informationen zum Thema:** Allgemeine Informationen zum Thema Ersatzmitglieder→ [https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/ersatzmitglieder](/wissen/betriebsrat/ersatzmitglieder)

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