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Einsicht in Sitzungsprotokolle: Wer darf mal gucken?
Die Einsicht in die Sitzungsprotokolle ist ein regelmäßiger Zankapfel unter Betriebsräten. Wer darf da jetzt reinschauen? Jedes Betriebsratsmitglied? Nur der Betriebsratsvorsitzende? Darf der Arbeitgeber oder die Gewerkschaft? All das klärt Dr. Matthias Ferstl in diesem Video!
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Die 6 wichtigsten Arten von Protokollen für Schriftführer des Betriebsrats
Es gibt einige Arten, eine Sitzungsniederschrift zu gestalten. Die 6 wichtigsten Protokollarten für Schriftführer im Betriebsrat stellt …
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Schriftführer Aufgaben: Die Aufgaben des Schriftführers einfach erklärt
Schriftführer haben im Betriebsrat einige zusätzliche Aufgaben zu erfüllen. Dazu gehört z.B. die Anfertigung einer Sitzungsniederschrift. Weitere …
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Sonderrolle Schriftführer: Was muss ich beachten?
Der Schriftführer ist kein Betriebsratsmitglied, wie jedes andere. Er hat zwar nicht mehr Rechte, aber zugegeben erheblich mehr Pflichten, als …
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Von wem muss das Protokoll der Betriebsratssitzung unterzeichnet werden?
Die Antwort auf die Frage, wer das Protokoll der Betriebsratssitzung unterzeichnet, gibt uns das Betriebsverfassungsgesetz.
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Keine schriftliche Dokumentation des Beschlusses
Laut Betriebsverfassungsgesetz muss jeder Betriebsratsbeschluss dokumentiert werden. Was aber, wenn kein schriftliches Protokoll vorliegt?
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Wer darf die Protokolle einer Betriebsratssitzung ansehen?
Laut §34 Abs. 1 BetrVG muss für jede Betriebsratssitzung eine Sitzungsniederschrift/Protokollierung erfolgen.
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