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Entgelttransparenzgesetz - Was ist das? Möglichkeiten für Betriebsräte & Arbeitnehmer
Das recht neue Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) kennt bislang fast keiner so richtig. Daher erfahren Sie in diesem Video, was das Entgelttransparenzgesetz eigentlich ist, welche neuen Möglichkeiten sich für Arbeitnehmer auftun und was möglicherweise auf den Betriebsrat zukommen kann.
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Entgelttransparenzgesetz: Was sollte der Betriebsrat tun wenn Arbeitnehmer Auskunft verlangen?
Der Ernstfall ist eingetreten und Sie als Betriebsrat haben ein Auskunftsersuchen eines Arbeitnehmers auf dem Tisch. Was Sie jetzt tun sollten, erfahren Sie im Video!
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Entgelttransparenzgesetz: Haben Arbeitnehmer Anspruch auf Tätigwerden des Betriebsrats?
Dem Betriebsrat liegt das Auskunftsersuchen eines Arbeitnehmers vor. Hat der Arbeitnehmer jetzt einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch, dass der Betriebsrat tätig werden muss? Das und mehr zum Entgelttransparenzgesetz erfahren Sie im Video!
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Von cleveren Arbeitgebern und bombardierten Betriebsräten...
Arbeitgeber und Betriebsrat streiten sich. Beide sind der festen Überzeugung, die jeweils andere Partei ist in der Pflicht, Auskunftsersuchen der Arbeitnehmer zum Entgelttransparenzgesetz bearbeiten zu müssen.
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"Na warte, dich löse ich auf!", sprach die Arbeitnehmerin...
Ein Betriebsrat lässt die Auskunftsersuchen der Belegschaft über lange Zeit unbeantwortet. Einer Arbeitnehmerin wird das schließlich zu bunt und...
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Vergleichbar oder nicht vergleichbar? Das ist hier die Frage
Wenn ein Arbeitnehmer ein Auskunftsersuchen stellt, so muss er eine mit seiner Arbeit vergleichbare Tätigkeit im Betrieb nennen. Was aber nun, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber uneinig sind, was nun vergleichbar ist und was nicht? Das und mehr zum Entgelttransparenzgesetz erfahren Sie im Video!
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Erst die Auskunft, dann die Kündigung - Ist das zulässig?
Eine Arbeitnehmerin stellt ein Auskunftsverlangen an den Arbeitgeber nach dem Entgelttransparenzgesetz. Dieser beantwortet das Ersuchen und einen Tag später erhält die Arbeitnehmerin die Kündigung. Ist so etwas zulässig? Das und mehr zum Entgelttransparenzgesetz erfahren Sie im Video!
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Entgeltungleichheit festgestellt? Ab in den Urlaub!
Eine Arbeitnehmerin stellt ein Auskunftsersuchen und erfährt: Die Männer einer vergleichbaren Stelle im Unternehmen verdienen erheblich mehr, es herrscht also eine Entgeltungleichheit! Die Arbeitnehmerin freut sich und bucht direkt den Flug Richtung Bahamas! Aber geht das so einfach? Bekommt Sie jetzt sofort mehr Geld?
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Genderwahn im EntgTranspG?! Für wen ist das Gesetz gedacht?
Ein Arbeitnehmer ist der festen Überzeugung, die Männer im Betrieb werden signifikant schlechter bezahlt, als die Frauen und stellt ein Auskunftsersuchen. Die Betriebsratsvorsitzende ist empört: "Das wäre ja noch schöner, wenn die Männer das Entgelttransparenzgesetz kapern, das ist schließlich nur für uns Frauen gedacht!" Aber ist das wirklich so? Für wen ist dieses Gesetz eigentlich gedacht?
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Polyamorist fühlt sich benachteiligt - Was sagt das Gesetz?
Arbeitnehmer A führt ein Leben in Polyamorie und er hat den dringenden Verdacht, dass verheiratete Kollegen mehr verdienen, als er.n Also beschließt er, ein Auskunftsersuchen zu stellen. Der Arbeitgeber jedoch kann damit nicht viel anfangen. Was sagt das Entgelttransparenzgesetz zu dieser Situation?
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Zielvereinbarungs-BV & EntgTranspG - Geht das zusammen?
Ein Arbeitgeber möchte seine besonders leistungsstarken Arbeitnehmer mit einem Bonus belohnen und dafür eine Zielvereinbarungsbetriebsvereinbarung abschließen. Der Betriebsrat jedoch weigert sich und teilt dem Arbeitgeber mit, falls ihm das nicht passe, solle er doch die Einigungsstelle anrufen. Stimmt das?
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Beratungsrecht bei betrieblichen Prüfverfahren?
Existiert ein Beratungsrecht des Betriebsrats bei betrieblichen Prüfverfahren nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)?
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Von sympathischen Chefs und juristischem Ringelpiez...
Wie Sie vielleicht wissen, müssen sich Arbeitnehmer, die ein Auskunftsersuchen stellen, in fast allen Fällen direkt an den Betriebsrat wenden. Dieser Betriebsrat beschließt jetzt grundlos, dass die Arbeitnehmer sich künftig direkt an den Arbeitgeber zu wenden haben und dieser wiederum den Betriebsrat zu informieren hat. Aber geht das so einfach?
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