LAG Düsseldorf 21 TaBV 3/78 vom 13. März 1978
Die Einigungsstelle ist auch für den Streit über den Inhalt der Verpflichtung des Unternehmens zur Erläuterung des Jahresabschlusses zuständig.
LAG Düsseldorf 21 TaBV 3/78 vom 13. März 1978
Die Einigungsstelle ist auch für den Streit über den Inhalt der Verpflichtung des Unternehmens zur Erläuterung des Jahresabschlusses zuständig.