LAG Hessen 12 TaBV 46/88 vom 1. Sep. 1988
Hat zunächst der Betriebs-/Gesamtbetriebsrat die Erteilung bestimmter Auskünfte unter Vorlage an den Wirtschaftsausschuss verlangt, kann er - im Falle der Weigerung des Arbeitgebers - nicht hernach Vorlage an sich selbst nach § 80 Abs. 2 BetrVG verlangen.