Vorlage von Unterlagen beim Wirtschaftsausschuss

BAG 1 ABR 74/90 vom 17. Sep. 1991

Leitsatz

1. Monatliche Erfolgsrechnungen (Betriebsabrechnungsbögen) für einzelne Filialen oder Betriebe sind Unterlagen, die einen Bezug zu wirtschaftlichen Angelegenheiten im Sinne von § 106 Abs. 3 BetrVG haben.

2. Ob und gegebenenfalls wann solche Erfolgsrechnungen dem Wirtschaftsausschuß vorzulegen sind, ist eine Frage der Erforderlichkeit der Vorlage dieser Unterlagen und damit von der Einigungsstelle zu entscheiden (im Anschluss an die Entscheidung des Senats vom 8.8.1989).