Innerbetrieblicher Wettbewerb

BAG 1 ABR 55/80 vom 30. März 1982

Leitsatz

Veranstaltet der Arbeitgeber Wettbewerbe, durch die Arbeitnehmer zu einer bestimmten Leistung motiviert werden sollen und werden den Gewinnern solcher Wettbewerbe geldwerte Vorteile gewährt - hier Reisen in die USA -, so sind solche Wettbewerbe Teil der betrieblichen Lohngestaltung und unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrates nach BetrVG § 87 Abs 1 Nr 10 unter den bei freiwilligen Leistungen geltenden Einschränkungen.

Die Mitbestimmungspflichtigkeit solcher Wettbewerbe entfällt nicht deswegen, weil den Gewinnern anläßlich der Reise auch ein auf ihre Tätigkeit bezogenes Informationsprogramm geboten wird.