Betriebsräteschulung kurz vor Ende der Amtszeit

LAG Rheinland-Pfalz 2 TaBV 33/94 vom 23. Nov. 1994

Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 07.06.1989 - 7 ABR 26/88, NZA 1990, 149) kann die Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einer Schulungsmaßnahme zur Vermittlung von Grundkenntnissen auch dann erforderlich sein, wenn sie kurz vor dem Ende der Amtszeit des Betriebsrats stattfindet.