Reise mehrerer Betriebsratsmitglieder zum Betriebsratsseminar in einem privaten Pkw

BAG 7 ABR 10/92 vom 28. Okt. 1992

Bei einer von mehreren Betriebsratsmitgliedern durchzuführenden Reise, für die ein Betriebsratsmitglied seinen Pkw benutzt, ist es für andere Betriebsratsmitglieder grundsätzlich zumutbar, diese Mitfahrmöglichkeit in Anspruch zu nehmen.

Allerdings gilt dies nur dann nicht, wenn nach den besonderen Umständen des Einzelfalles es als nicht zumutbar erscheint, die Mitfahrmöglichkeit zu nutzen, so z.B. wenn die begründete Besorgnis besteht, dass der Mitfahrende sich dadurch in eine besondere Gefahr begibt...Wenn im Betrieb überhaupt keine Reisekostenregelung existiert, kommt es hinsichtlich der Verkehrsmittel auf die übliche Praxis an.