Außerordentliche Kündigung wegen Krankheitsandrohung

LAG Rheinland-Pfalz Az. 8 Sa 430/19 vom 21. Juli 2020

Der Fall: 

Bereits nach acht Monaten des Bestehens des Arbeitsverhältnisses eskalierte die Situation. Der Arbeitgeber forderte den freigestellten Arbeitnehmer auf, am folgenden Tag zu einem Gespräch im Betrieb zu erscheinen. Der Arbeitnehmer war jedoch nicht bereit, an diesem Gespräch teilzunehmen und sagte: „Ich kann ja auch noch krank werden.“ Darauf erhielt er eine fristlose Kündigung, gegen die er klagt.

Die Entscheidung des Gerichts: 

Die Kündigung war wirksam. Das Landesarbeitsgericht entschied, dass bereits die Drohung, sich unberechtigt krankschreiben zu lassen, ausreiche, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Bereits das war ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung ermöglicht.

Das bedeutet die Entscheidung für Sie: 

Der Betriebsrat sollte die Kolleginnen und Kollegen gegebenenfalls auf der nächsten Betriebsversammlung auf dieses Urteil hinweisen. Schnell ist unüberlegt ein Satz ausgesprochen worden, der weitreichende Konsequenzen haben kann.