Schulungsanspruch
für Rhetorik- und Kommunikation-Seminare

Haben Sie einen gesetzlichen Schulungsanspruch bei Rhetorik- und Kommunikation-Seminaren? Was sagen Gesetz und Rechtsprechung? Wir klären auch, wie Sie vor Ihrem Arbeitgeber richtig argumentieren.

Schulungsanspruch für Rhetorik- und Kommunikation-Seminare

Erfolgreiche Betriebsratsarbeit lebt von guter Kommunikation! Betriebsratsmitglieder, die aufgrund ihrer Tätigkeit verschiedene Redesituationen zu bewältigen haben, sollten die eigenen Ideen und Standpunkte überzeugend vorbringen und durchsetzen können. Das hierfür notwendige Handwerkszeug bekommen Sie in unseren Kommunikations- und Konfliktmanagement-Seminaren.

Was sagen Gesetz und Rechtsprechung?

Schulungen zu den Themenbereichen „Gesprächs-, Diskussions- und Verhandlungsführung“ sowie „Sprech- und Argumentationstechnik“ können für die Tätigkeit des Betriebsrats erforderlich sein wie andere Spezial-Seminare auch. Insofern hat das BAG seine frühere Rechtsprechung in wesentlichen Teilen geändert (Grundsatz-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts BAG vom 15.02.1995 AP Nr. 106 zu § 37 BetrVG).

Vor allem angesprochen sind hierbei, aufgrund ihrer besonderen Aufgabenstellung, die Betriebsratsvorsitzenden und deren Stellvertreter, freigestellte Betriebsratsmitglieder sowie Ausschussvorsitzende oder Verhandlungsführer in schwierigen Gesprächen mit dem Arbeitgeber. Seit dem oben genannten Grundsatzbeschluss des BAG schließen sich immer mehr Arbeitsgerichte dieser Meinung an.

Unverzichtbar für aktive Betriebsratsmitglieder

Ein Betriebsrat, der seine Rechte zwar kennt, aber nicht in der Lage ist, diese in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, auf Betriebsversammlungen oder in Gesprächen mit der Belegschaft zu artikulieren, wird seine Aufgaben nicht erfolgreich bewältigen können. In genau diesem Sinne hat beispielsweise das Sächsische LAG in seiner Entscheidung vom 22.11.2002 – 9 TaBV 17/02 mit der Begründung argumentiert, dass der Betriebsrat nur nach einer professionellen Unterweisung die Fähigkeiten besitzt, sich auf Augenhöhe mit der Arbeitgeberseite auseinanderzusetzen.

Des Weiteren sind Schulungen im Bereich Gesprächs- und Verhandlungsführung für die tägliche Betriebsratsarbeit genauso relevant wie Basiswissen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht (vgl. Arbeitsgericht Bremen vom 25.02.2000 – 1 BVGa 4/00). Dieser Ansicht ist auch das Arbeitsgericht Berlin mit seiner Entscheidung vom 08.10.2010 (Aktenzeichen: 28 BV 8298/10).

Wichtig für den Vorsitzenden auf der Betriebsversammlung

Das LAG Hamm spricht der Betriebsversammlung besondere Bedeutung zu. Dieses besagt, dass ein Betriebsratsvorsitzender in der Lage sein muss, vor der gesamten Belegschaft seine Rede fachlich und einwandfrei zu halten und dabei kompetent auf Kritik seitens des Personalleiters eingehen zu können (Beschluss vom 12.10.2009 – 13 TaBV 181/08, in der Sache bestätigt durch BAG, Beschluss vom 12.01.2011 – 7 ABR 94/09).

Auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber

Des Weiteren hält das LAG Hamm eine Teilnahme an Rhetorik-Seminaren auch dann für notwendig, wenn unerfahrene Betriebsräte bei Verhandlungen auf rhetorisch erfahrene Arbeitgeber treffen (Beschluss vom 12.10.2009 – 13 TaBV 181/08, in der Sache bestätigt durch BAG, Beschluss vom 12.01.2011 – 7 ABR 94/09).

Die Begründung entscheidet

Die Begründung, sich im Bereich der Rhetorik weiterentwickeln zu wollen, wird für Ihren Arbeitgeber jedoch nicht ausreichen. Hierfür benötigen Sie bestimmte Beispiele aus dem Betriebsratsalltag, bei denen gute rhetorische Fähigkeiten benötigt werden, wie beispielsweise Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, Diskussionen im Gremium, Leitung von Betriebsratssitzungen oder Betriebsversammlungen.