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Zankapfel Kopftuch: Neuer Streit um auffällige religiöse Symbole am Arbeitsplatz

Der Staat muss in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral sein. Trifft Gleiches auch auf die Gesellschaft zu? Ob Arbeitnehmer auffällige religiöse Symbole wie Kopftuch, Kreuz oder Kippa tragen dürfen, diskutieren die Rechtsanwälte Fabian Baumgartner aus München und Niklas Pastille aus Berlin im Lichte des insoweit wegweisenden Urteils LAG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 – 7 Sa 963/18.

Themen in der heutigen Folge:

  • Religiöse Symbole: „Verboten“ in staatlichen Schulen und vor Gericht?
  • Das „Berliner Neutralitätsgesetz“ – verfassungswidrig?
  • Kopftuch, Kreuz, Kippa: Was gilt in der Privatwirtschaft?

Weitere Informationen zum Thema:

Gleichbehandlungsgrundsatz → https://www.betriebsrat.com/gleichbehandlungsgrundsatz

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