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Widerspruch der AN bei Einsicht in Gehaltslisten wird ignoriert?

Grundsätzlich gilt das Einsichtnahmerecht in Bruttolohn- und Gehaltslisten für den BR. Was aber, wenn die Arbeitnehmer widersprechen? Niklas Pastille und Fabian Baumgartner diskutieren diesen Fall.

Themen in der heutigen Folge:

  • Wie hat sich der Fall vollzogen?
  • Wie sieht es mit dem Datenschutz beim Einsichtnahmerecht aus?
  • Wie kann der Betriebsrat vorgehen?

Weitere Informationen zum Thema:

Bruttolohn- und Gehaltsliste → https://www.betriebsrat.com/wissen/arbeitszeit-und-verguetung/bruttolohn-und-gehaltsliste

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