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Was ist eine Einigungsstelle, wie wird sie gebildet und wann muss sie tätig werden?
In dieser Folge lernen Sie
Was ist eine Einigungsstelle? (ab 00:50 Min.)
Wann muss man die Einigungsstelle bilden? (ab 02:40 Min.)
Wie wird die Einigungsstelle gebildet? (ab 03:40 Min.)
Wie läuft das Verfahren ab? (ab 05:55 Min.)
Ist der Spruch (die Entscheidung) der Einigungsstelle bindend? (ab 07:15 Min.)
Welche Kosten verursacht ein Einigugsstellenverfahren? (ab 12:20 Min.)
Was ist eigentlich die Einigungsstelle?
Die Einigungsstelle ist erstmal keine Institution, die irgendwo existiert. Es handelt sich dabei um ein innerbetriebliches Schlichtungsverfahren. Ab einer gewissen Betriebsgröße kann es zwar sein, dass eine ständige Einigungsstelle errichtet wird, aber in der Regel ist dies nicht der Fall. Bei der Einigungsstelle handelt es sich also um ein innerbetriebliches Schlichtungsverfahren, das bei Streitigkeiten gebildet wird. Insbesondere dann, wenn es der Gesetzgeber vorschreibt. So taucht an manchen Stellen des Betriebsverfassungsgesetzes eben die Einigungsstelle auf. So ein zentraler Paragraf ist der § 87, das ist das Herzstück der betrieblichen Mitbestimmung des Betriebsrats. In § 87 Absatz 2 steht beispielsweise: Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, dann entscheidet die Einigungsstelle. Die Einigungsstelle ersetzt somit die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Also grundsätzlich kann man sagen, dass eine Einigungsstelle nur dann tätig wird, wenn es das Gesetz vorschreibt.
Wie wird die Einigungsstelle gebildet?
Sie wird gebildet aus gleichem Anteil von Arbeitnehmern, die der Betriebsrat bestimmt. Empfehlenswert ist, dass sich mindestens ein Betriebsratsmitglied in der Einigungsstelle befindet, um eine lückenlose Kommunikation zu gewährleisten.
Wie viele Mitglieder hat eine Einigungsstelle?
Darauf muss man sich erstmal einigen. Die Anzahl ist nicht festgelegt. Wenn man sich schon nicht darauf einigen kann, wie viele von der jeweiligen Seite in der Einigungsstelle sitzen, das ist schon ein schlechtes Zeichen. Was macht man dann? Beim Arbeitsgericht anrufen, die nehmen sich der Sache dann an und dann entscheidet ein Arbeitsrichter, wieviel ihm zweckmäßig erscheinen. Zusätzlich zur Arbeitnehmer und Arbeitgeberseite beinhaltet die Einigungsstelle noch einen unabhängigen Vorsitzenden. Wer ist dieser unabhängige Vorsitzende? Das ist eine Person, auf die sich eben auch Betriebsrat und Arbeitgeber einigen. Es macht allerdings Sinn, wenn diese Position von einem Juristen eingenommen wird. Wenn kein Vorsitzender gefunden werden kann, hilft auch hier das Arbeitsgericht.
Somit ist die Einigungsstelle also errichtet und diskutiert über den Regelungstatbestand. Dann sollte man natürlich zu einer Einigung finden. Das funktioniert so, dass nach der Diskussion, nach der Erörterung von Pro und Contra, eine Abstimmung stattfindet. Der unparteiische Vorsitzende enthält sich dieser natürlich. Dadurch dass gleichviele Personen auf jeder Seite sitzen, kommt es bei der Abstimmung oft zu einem Gleichstand. Dann gibt es einen zweiten Wahlgang und wenn dieser wieder unentschieden ausgeht, dann entscheidet der unabhängige Vorsitzende über den Ausgang. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung und ist bindend. Das bedeutet, dass dies auch gerichtlich durchgesetzt werden kann, wenn sich der Arbeitgeber oder auch der Betriebsrat nicht an den Spruch der Einigungsstelle halten. Die Entscheidung in der Einigungsstelle liegt im Grunde im Ermessen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter. Nur wenn es Hinweise gibt, dass offensichtlich gegen Gesetz und Recht verstoßen wurde und das Ermessen überspannt wurde, kann eine der Parteien zum Arbeitsgericht gehen. Dort kann festgestellt werden, dass dies nicht rechtskonform ist und somit der Spruch der Einigungsstelle nicht beachtet werden muss. § 76 Betriebsverfassungsgesetz enthält jegliche Informationen zur Einigungsstelle. Die Anfechtung aufgrund der Überschreitung der Grenzen des Ermessens muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Natürlich kann eine Einigungsstelle auch freiwillig bei Streitigkeiten gebildet werden, auch wenn der Gesetzgeber es nicht vorschreibt. Da aber der wichtige Hinweis von mir als Juristen: Der Spruch der Einigungsstelle ist dann erst mal nicht bindend. Man kann aber im Vorhinein schriftlich festlegen, dass auch der Spruch der freiwilligen Einigungsstelle bindend ist, was sehr zu empfehlen ist. Somit sind beide Parteien wiederum an den Spruch gebunden und eine Lösung kann erzielt werden.
Grundsätzlich sind so Einigungsstellenverfahren nicht ganz günstig. Denn die Mitglieder beider Parteien sind quasi bezahlt freigestellt und der unabhängige Vorsitzende erhält einen ordentlichen Tagessatz. Solche Einigungsstellen können sich über Wochen oder Monate ziehen. Somit summieren sich die Kosten natürlich.
Wer trägt eigentlich die Kosten der Einigungsstelle?
Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Dies kann natürlich auch ein wenig für die eigene Sache verwendet werden. Beispiel: Man kann natürlich ein wenig Druck ausüben auf den Arbeitgeber. Uneinigkeit beim Urlaubsplan. § 87 Absatz 2 sieht in diesem Fall vor eine Einigungsstelle zu gründen. Der Arbeitgeber könnte nachgeben um die Zeit und die Kosten für die Einigungsstelle zu sparen.
Der Betriebsrat sollte aber generell den Weg über die Einigungsstelle nicht scheuen. Denn schlussendlich sind sie das Vertretungsorgan der Arbeitnehmer und müssen letztlich ihrer Pflicht nachkommen.