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Urlaub vergessen: Jetzt gibt's Geld!

Das LAG Niedersachsen bekräftigt in seinem Urteil vom 16.1.2019:
Schwerbehinderte müssen auf Ihren Zusatzurlaub hingewiesen werden!

Die Themen für heute:

- Grundsatz: Der Arbeitgeber muss Menschen mit Behinderung auf ihren Zusatzurlaub hinweisen
- Geldanspruch auf Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Was sagt der EuGH?

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Arbeitgeber haben Angst davor: die Einigungsstelle

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