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Urlaub in den Ferien – jeder will, wer darf?

Urlaub ist ein Dauerbrenner. Den Urlaubswünschen der Arbeitnehmer ist Rechnung zu tragen – so ist es im Gesetz in § 7 BUrlG geregelt. Doch was ist, wenn mehrere Arbeitnehmer gleichzeitig und in den Schulferien Urlaub nehmen wollen? Wie kann der Betriebsrat sich einbringen? Kann der Urlaubsanspruch eines einzelnen Arbeitnehmers vor die Einigungsstelle gebracht werden im Rahmen der Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 2 iV, § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG? Über diese und weitere spannenden Fragen zum Thema Urlaub unterhalten sich unsere Volljuristin und Fachreferentin Ariane Bergstermann-Casagrande und Rechtsanwältin Maja Lukac.

Themen in der heutigen Folge:

  • Arbeitgeber muss beantragten Urlaub genehmigen
  • Schweigen oder Nichtreaktion gilt nicht als Genehmigung
  • Betriebsrat und Arbeitgeber müssen sich über die zeitliche Lage des Urlaubs einigen
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
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Rechte des BR in sozialen und personellen Angelegenheiten
Dieses Seminar eignet sich für neugewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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