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Tschüss betriebliche Altersvorsorge!
Darf der Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge streichen, wenn man bei Betriebseintritt das 55. Lebensjahr erreicht hat? Unsere Fachreferenten Arne Schrein und Niklas Pastille klären euch über das Urteil vom Bundesarbeitsgericht (21.09.2021) mit dem Az: 3 AZR 147/21 auf.
Themen in der heutigen Folge
Vollendung des 55. Lebensjahr
keine Diskriminierung wegen Alters und Geschlecht
Altersgrenze verfolgt legitimes Ziel, ist angemessen und erforderlich
Seminarempfehlung aus dem Podcast
Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de//br164
Arbeitsrecht Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br128
Webinar Aktuelle Rechtsprechung: https://www.waf-seminar.de/on336