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Trotz Corona: Videokonferenz-Equipment nie selbst anschaffen!
Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf einen Kostenvorschuss zur eigenen Beschaffung von Videokonferenztechnik mein das LAG Berlin-Brandenburg. "Zahlen" muss der Arbeitgeber aber dennoch für das Equipment. Rechtsanwältin Lina Goldbach und Rechtsanwalt Niklas Pastille, haben die Einzelheiten
Themen in der heutigen Folge
Hat der BR einen Anspruch auf Überlassung von Software und Hardware für Konferenztechnik (Videokonferenzen)?
Wenn ja, kann dieser Anspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung verfolgt werden?
Darf der BR jemals zu Videokonferenzen "gezwungen werden" werden? Warum (nicht)?
Seminarempfehlung aus dem Podcast
Home-Office und mobiles Arbeiten: https://www.waf-seminar.de/on521
Modernisierte BR-Arbeit: https://www.waf-seminar.de/br526