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Sturmfrei für Arbeitnehmende?
Bei Wind und Wetter würden viele Menschen am liebsten zu Hause bleiben – vielleicht auch, weil der Weg zur Arbeit wegen umgestürzten Bäumen und überfluteten Straßen erschwert ist. Dürfen Beschäftigte der Arbeit bei solchen Wetterbedingungen fernbleiben? Wie darf ich mich als Arbeitnehmender verhalten, wenn Züge ausfallen oder der Weg zur Arbeit zu gefährlich ist? Rechtsanwalt Michael Puzicha und Volljuristin Frauke Hartmann tauschen sich über die arbeitsrechtlichen Regelungen hierzu aus
Themen in der heutigen Folge:
Wenn nicht anders vereinbart herrscht eine örtliche Anwesenheitspflicht
Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko
Notfalls muss man Arbeitsweg auch deutlich früher antreten