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Streik bei Karstadt
Das Arbeitsgericht hat ver.di weitere Streikmaßnahmen in den Karstadt-Warenhäusern untersagt. Zur Begründung hat das Arbeitsgericht ausgeführt, die von ver.di durchgeführten und auch weiterhin beabsichtigten Partizipationsstreiks verstießen gegen die Friedenspflicht, die aufgrund der geltenden Entgeltregelungen gemäß dem Zukunftstarifvertrag bestehe.
(Pressemitteilung Nr. 17/2019 des ArbG Berlin vom 28.06.2019)
Die Themen für heute:
Was war der Fall?
Was ist eine tarifvertragliche Friedenspflicht?
Beendigung der Friedenspflicht
Begründung des Arbeitsgerichts