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Stärker als er denkt: Der Betriebsrat bei Einstellungen

Das BAG sagt: Arbeitgeber dürfen eine versäumte Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellungen nicht im sog. Aufhebungsverfahren (nach § 101 BetrVG) nachholen.

BAG Beschluss v.21.11.18 – 7 ABR 16/17

Die Themen für heute:

  • Was war der Fall?
  • Der Spruch des BAG
  • Zustimmungsfiktion des Betriebsrats

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