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Sind Minijobber Arbeitskräfte zweiter Klasse?

Bei einem Rettungsdienst zahlte der Arbeitgeber vollzeitbeschäftigten Rettungsassistenten 17 Euro brutto pro Stunde, dort eingesetzte Minijobber bekamen jedoch nur 12 Euro brutto pro Stunde. Das beklagte Unternehmen meinte, fünf Euro weniger Stundenlohn für Minijobber als für Vollzeitkräfte sei ok, weil man mit letzteren angeblich besser planen könne. Die Klage ging bis vor das Bundesarbeitsgericht. W.A.F. Fachreferentin Sandra Becker und Rechtsanwältin Maja Lukac diskutieren im heutigen Podcast das brandaktuelle Urteil des BAG.

Themen in der heutigen Folge:

  • Neues vom BAG (Urt. V. 18.01.2023, Az. 5 AZR 108/22)
  • Diskriminierung von Minijobbern?
  • Geringfügig Beschäftige = Teilzeitbeschäftigte?
  • Gleichbehandlung laut Teilzeitbefristungsgesetz
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