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Sind mehrere Arbeitsverhältnisse gleichzeitig möglich?

Kürzlich sorgte ein Fall aus Amerika für Furore, als bekannt wurde, dass ein Mann, der als Netzwerktechniker tätig war, gleichzeitig drei Vollzeitarbeitsverhältnisse bei drei verschiedenen Arbeitgebern hatte, und so über 300T€ im Jahr verdiente. Geholfen hat ihm sicherlich, dass er im Home-Office tätig war, aber auch, dass er praktisch sein komplettes Privatleben aufgegeben hat. Ist das wünschens- oder lebenswert? Sicher nicht. Aber wäre so etwas in Deutschland aber überhaupt erlaubt? Dieser Frage wollen wir heute in diesem Podcast einmal nachgehen. Volljuristin und Fachreferentin Ariane Bergstermann-Casagrande und Fachanwältin für Arbeitsrecht Susanna Suttner tauschen sich über das Thema Mehrfachbeschäftigungen und die Fallstricke des Arbeitszeitrechts aus.

Themen in der heutigen Folge:

  • Mehrere Arbeitsverhältnisse zulässig: Erlaubt bei verschiedenen oder demselben Arbeitgeber, solange das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beachtet wird.
  • Arbeitszeitgesetz Beachtung: Gesamtarbeitszeit aus allen Arbeitsverhältnissen darf 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten, mit 11 Stunden Ruhezeit.
  • Beteiligung des Betriebsrats: Überwachung der Einhaltung des ArbZG und Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen.
Arbeitsrecht Teil 1
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