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1.595 Aufrufe | vor 7 Jahren

Sind ärztliche Untersuchungen der Mitarbeiter zulässig?

Kann die beharrliche Verweigerung des Arbeitnehmers an einer ärztlichen Untersuchung zur Feststellung seiner Arbeitsfähigkeit mitzuwirken, ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 626 BGB sein?

In dieser Folge lernen Sie

- Ist man als Arbeitnehmer zu ärztlichen Untersuchungen auf Verlangen des Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet?
- Was war die Besonderheit in unserem Fall?
- Woraus ergibt sich der Kündigungsgrund?
- Was kann der Betriebsrat in solchen Fällen tun?

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