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Quiet Firing

Wenn Arbeitgeber versuchen, unliebsame Mitarbeiter mehr oder weniger auffällig zu vergraulen und zu einer Eigenkündigung zu drängen, spricht man über das Phänomen des „Quiet Firing“ oder zu Deutsch: dem stillschweigenden Rauswurf. Volljuristin und Fachreferentin Frauke Hartmann und Fachanwältin für Arbeitsrecht Susanna Suttner tauschen sich über das Problem des „Quiet Firing“ (= Stillschweigender Rauswurf) und die Möglichkeiten, wie der Betriebsrat in diesen Fällen Einfluss nehmen kann, aus.

Themen in der heutigen Folge:

  • Begriff „Quiet Firing“
  • Anzeichen für „Quiet Firing“
  • Grenze von Mobbing
  • Ziele
  • Was können Betriebsräte tun? Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
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Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – BR-Wissen aufbauen
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.
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