Neues Webinar: BEM nach Krankheitsbildern
Im Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) spielt der Umgang mit sensiblen Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle – aber welche Rechte haben Arbeitnehmer wirklich? In dieser Folge klären wir auf: Muss man Diagnosen preisgeben? Wie kann das BEM-Team auch ohne detaillierte Infos sinnvolle Lösungen finden? Ein erfahrener Rechtsanwalt und ein medizinischer Praktiker haben das Webinar „BEM nach Krankheitsbildern“ für alle Mitglieder des BEM-Teams entwickelt und referieren die Inhalte gemeinsam. Jetzt reinhören und wertvolle Einblicke für ein erfolgreiches BEM erhalten!
Themen in der heutigen Folge:
Eiserner Grundsatz: Warum Arbeitnehmer nicht verpflichtet sind, ihre Diagnosen offenzulegen
Vorsicht ist geboten! Erkenntnisse aus dem betrieblichen Eingliederungsmanagement sind nicht vollends „sicher“, ob BEM-Gesundheitsdaten, wie häufig behauptet, einem umfassenden Beweisverwertungsverbot unterliegen, ist höchstrichterlich ungeklärt
Die richtige Taktik im BEM bei den häufigsten Krankheitsbildern