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Neues im EFZG-Auswirkungen durch die elektronische AU (eAU)?

Bislang galt, was jeder weiß: Spätestens am vierten Tag einer Arbeitsunfähigkeit bedarf es der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber in Papierform. Diese physische Vorlagepflicht soll nun – jedenfalls zum Teil – zum 1. Januar 2023 abgeschafft und durch eine „elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ ersetzt werden. Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Sebastian Böhm gehen in diesem Podcast auf die Auswirkungen der elektronischen AU genauer ein.

Themen in der heutigen Folge:

I) Bisheriges Vorgehen

  • AN muss AG die Arbeitsunfähigkeit und voraussichtlich Dauer unverzüglich mitteilen
  • AU wird in Papierform von Arzt ausgestellt und an AN übergeben (gelbe Schein)
  • AN ist für die Übermittlung verantwortlich: Muss die Bescheinigung sowohl AG als auch KK vorlegen

II) Neues Vorgehen

  • AN erhält von Arztpraxis einen Ausdruck („Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" in Papierform). Dieser ist nur für ihn (NEU). Nur noch auf Wunsch des AN wird ausgedruckte AU-Bescheinigung für AG ausgestellt
  • Am selben Tag Übermittlung der AU von Arzt an KK in elektronischer Form
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