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Menstruationsurlaub auch in Deutschland?

10 von 100 Betroffenen gaben in einer Krankenkassenumfrage an, dass sie jeden Monat 1-3 Tage so starke Regelschmerzen haben, dass sie nicht in der Lage sind, ihren Alltag zu bewältigen. In Südkorea gibt es daher neben dem Sonderurlaub sogar einen Anspruch auf Geld, wenn der Urlaub nicht genommen wird. Klingt in der Theorie toll, in der Praxis wird der Urlaub jedoch nicht in Anspruch genommen. Wie ist das rechtlich zu bewerten? Und wie lässt es sich in Sachen Diskriminierung, Stigmatisierung und Nachweisbarkeit einordnen. Diesen Fragen widmen sich die Rechtanswälte Lina Goldbach und Tobias Gerlach.

Themen in der heutigen Folge:

  • Ist das überhaupt Urlaub im Sinne des BurlG?
  • Nachweispflicht – reicht ein einmaliges Attest aus?
  • Muss der Sonderurlaub im direkten Zusammenhang mit der Menstruation stehen?
  • Handelt es sich aus rechtlicher Sicht um Diskriminierung?
  • Erschwert der Sonderurlaub sogar den Zugang zum Arbeitsmarkt?
Arbeitsrecht Teil 1
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