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Massenentlassungsanzeige fehlerhaft = Kündigung fehlerhaft?!?

Wieder mal ein spannendes Urteil vom EuGH. Der Arbeitgeber muss die Behörden frühzeitig über geplante Massenentlassungen informieren. Dieser Schritt hat nicht den Zweck, den einzelnen Arbeitnehmer zu schürzen. Es geht primär um Information und Vorbereitung der Behörde. So hat der Europäische Gerichtshof entschieden, diese auf die Entscheidung auf einer Anfrage des Bundesarbeitsgerichts basiert. Die Rechtsanwälte Arne Schrein und Maja Lukac schauen sich dieses spannendes Urteil im heutigen Podcast nochmal genauer an.

Themen in der heutigen Folge:

  • Massenentlassungsanzeige bezweckt keinen Individualschutz der Arbeitnehmer
  • Kündigung wegen unterbliebener Übermittlung nichtig?
  • EuGH verneint Individualschutz, Anzeige dient allein Informations- und Vorbereitungszwecken
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