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Kündigungsschutzklage erheben - wirklich immer?
Jedes Betriebsratsmitglied hat es verinnerlicht: Die magische Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage beträgt genau 21 Kalendertage. Doch der Startschuss – der Zugang der Kündigung – ist in der Praxis oftmals streitig. Deshalb stellt sich die Frage: Sollte man vorsorglich Klage erheben? Über dieses brisante Thema, das selbst unter Anwälten für hitzige Debatten sorgt, sprechen Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin, und Christoph Gussenstätter aus Bonn, beide versierte Kämpfer auf dem Schlachtfeld des Kündigungsrechts. Ob aktuell „gefeuert“ oder nicht – das müssen Sie gehört haben!
Themen in der heutigen Folge:
Das Wichtigste: Die Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage (§§ 4, 7 KSchG)
DESHALB ist der Kündigungszugang häufig streitig Seminarempfehlung aus dem Podcast: