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Kündigung wegen WhatsApp Chat – geht das denn?

Verschiedene Mitarbeiter - sieben an der Zahl - haben sich in einem privaten WhatsApp Chat zusammengeschlossen. In diesem Chat geht es zum Teil hoch her - auch im Hinblick auf Beleidigungen gegen den Arbeitgeber. Und es kam, wie es kommen musste. Ein Dritter hat Kenntnis von dem Chat bekommen, der ihm von einem der Gruppenteilnehmer gezeigt wurde. Er kopierte sich kurzerhand den Chat und legte ihn dem Arbeitgeber vor - es kam zur fristlosen Kündigung. Mit diesem Fall hat sich jüngst das Landesarbeitsgericht Niedersachen beschäftigt und kam zu einem Urteil. Die beiden Rechtsanwälte Arne Schrein und Ansgar Dittmar erläutern diesen spannenden Fall nochmal genauer.

Themen in der heutigen Folge:

  • Anklage des Arbeitnehmers
  • Urteil des Landesgerichtes
Arbeitsrecht Teil 3
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