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Krankschreibung per WhatsApp
Ein Unternehmen bietet bei Erkältungen Krankschreibung per WhatsApp an – ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient. Dieser Service wirft viele Fragen auf:
Ist das rechtlich zulässig? Welche Risiken ergeben sich für Mitarbeiter und Kollegen? Und welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat?
Die Themen für Heute:
Der Fall
Ist damit die Nachweispflicht nach § 5 Abs. 1 EFZG erfüllt?
Reicht eine digitale Version der Krankschreibung aus?
Problem: Arbeitgeber kann die Arbeitsunfähigkeit anzweifeln
Kann der BR mitbestimmen?