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Kita-KIGa-Streik-Wohin mit dem Kind?
Ob Arbeitnehmer bei einem Kita/Kiga-Streik einen Anspruch auf Freistellung haben, um ihre Kinder zu betreuen, ist eine oft diskutierte Frage. Es gibt verschiedene gesetzliche Regelungen und arbeitsrechtliche Bestimmungen, die in diesem Zusammenhang relevant sind. Letztendlich hängt die Antwort auf diese Frage von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem konkreten Arbeitsvertrag, den Tarifverträgen oder der Art des Streiks. Im Podcast klären die Anwälte Patrick Dirksmeier und Sandra Becker die Frage.
Themen in der heutigen Folge:
Ggf. Anspruch auf Sonderurlaub gem. § 616 BGB
Ansonsten Urlaubstag nehmen, Gleitzeit/wenn vorhanden Home-Office nutzen
Als BR vorschlagen: Eltern-Kind-Zimmer im Betrieb einrichten