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Keine Entschädigung trotz Diskriminierung – neues vom BAG
Wer eine Absage provoziert, verspielt seinen Anspruch auf Entschädigung für eine (Alters)-diskriminierung. Maßgeblich für die Provokation ist das Gesamtbild der Bewerbung. Ein Indiz dafür kann laut Bundesarbeitsgericht sein, wenn das Fehlen wesentlicher Anforderungen geradezu demonstrativ dokumentiert wird. Mehr zu dem Thema im heutigen Podcast zusammen mit der Volljuristin Sandra Becker und dem Rechtsanwalt Arne Schrein.
Themen in der heutigen Folge:
Bewerber verspielt seine Entschädigung nach dem AGG
Warum muss man das AGG kennen?
Entschädigung wegen Verstoß gegen Benachteiligungsverbot bis zu drei Monatsgehälter