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Interessenausgleich und Sozialplan in der Insolvenz

Wieder ein spannendes und aktuelles Thema – gerade jetzt in vielleicht wirtschaftlich schwierigen Zeiten aufgrund von Energiekrise, Ukraine-Krieg und steigender Inflation. Was passiert in der Insolvenz des Arbeitgebers, wenn der Betrieb oder Teile des Betriebes durch den Insolvenzverwalter veräußert werden oder der Betrieb gar ganz stillgelegt wird und es damit zu einer Betriebsänderung kommt. Diese spannenden Themen beleuchten heute die beiden Rechtsanwälte Arne Schrein und Helmut Kuckartz.

Themen in der heutigen Folge:

  • Insolvenzverfahren bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
  • Vorläufiger Insolvenzverwalter wird vom Gericht bestellt
  • Zwei Szenarien: Betriebsstilllegung oder Suche nach potenziellem Erwerber
  • Bei Betriebsänderung gibt es Interessenausgleich und Sozialplan
  • Entlassungen bei Betriebsänderung wahrscheinlich
  • Rolle des Betriebsrats in der Insolvenz
  • Besonderheiten des Interessenausgleichs und Sozialplans in der Insolvenz
  • Kündigungsfrist von drei Monaten gemäß § 113 InsO
Betriebsverfassungsrecht Teil 3
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Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten – BR-Wissen aufbauen
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter, die bereits die Seminare Betriebsverfassungsrecht Teil 1 und Teil 2 besucht haben oder entsprechendes Praxiswissen besitzen.
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