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„HOSEN RUNTER, ist das klug? DESHALB sollten Arbeitnehmer "Entschuldigung" sagen

Wer sich entschuldigt, zeigt Stärke – das gilt auch im Arbeitsverhältnis. Vor Gericht kommt ein Arbeitnehmer, der eigenes Fehlverhalten eingesteht und Besserung gelobt, ebenfallsgut an. Das jedenfalls meinen die Rechtsanwälte Michael Puzicha aus Marl und Niklas Pastille aus Berlin. ALLZUVIEL Ehrlichkeit aber sollte es auch nicht sein. Kein noch soüberzeugendes „Geständnis“ nämlich hindert den Arbeitgeber am Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung. Über den schmalen Grat zwischen kluger Selbstkritik und dämlicher Selbstbezichtigung diskutieren die Rechtsanwälte in diesem außergewöhnlich meinungsfreudigen, offenherzigen Podcast.

Themen in der heutigen Folge:

  • Darum geht’s: „GESTEHEN“ oder nicht?
  • Der Chef macht Vorwürfe: Dürfen Arbeitnehmer „SCHWEIGEN“?
  • Im Anhörungsverfahren vor einer Kündigung: Der Arbeitgeber muss auch ENTLASTENDES vortragen
  • Was gilt bei VERDACHTKÜNDIGUNGEN?
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Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme an den Seminaren Arbeitsrecht Teil 1 und/oder Arbeitsrecht Teil 2 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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