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Hochwasser: Land unter - was tun?

Wenn Arbeitnehmende wegen z.B. einer Überflutung nicht zur Arbeit können, bekommen sie dann trotzdem Lohn? Und wie ist das mit Ehrenämtlern bei Freiwilliger Feuerwehr, THW etc.? Muss ich auch bei einer Überflutung des Betriebs helfen? Und ggf. Überstunden leisten? Welche Rechte hat hierbei der Betriebsrat?

Themen in der heutigen Folge:

  • Lohnanspruch gem. § 616 BGB ("in der Person liegenden Grund")
  • Möglichkeit des vertraglichen Ausschlusses
  • Anordnung von Überstunden und Anweisung vertraglich nicht geschuldeter Arbeit in Notfällen
  • Arbeitsbefreiung und Lohnfortzahlung für Ehrenämtler (Feuerwehr, THW)
  • Homeoffice und Homeofficepflicht in Notfällen
  • Mitbestimmung des BR bei Überstundenanordnung in Notfällen
Arbeitsrecht Teil 1
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Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte, wiedergewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder ohne Vorkenntnisse im Arbeitsrecht. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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