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Hinweisgeberschutzgesetz – Klappt es im nächsten Anlauf?

Die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) sollte eigentlich bis zum 17. Dezember 2021 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Aufgrund unterschiedlicher Auffassungen in der letzten Legislaturperiode der Großen Koalition wurde dies jedoch nicht erreicht. Dies führte zu einem förmlichen Vertragsverletzungsverfahren von der EU-Kommission gegen Deutschland am 27. Januar 2022 aufgrund von Fristversäumnis. Am 17. März 2023 wurde die Richtlinie erneut im Bundestag verabschiedet und wird am 27. März 2023 im Rechtsausschuss besprochen. Eine Beschlussempfehlung für beide Initiativen ist vorgesehen. Am 30. März findet die Abstimmung im Bundestag statt, gefolgt von der Abstimmung im Bundesrat am 31. März. Rechtsanwalt Tuncel Aytug und Rechtsanwalt Domenic Böhm tauschen sich über den aktuellen Stand des Hinweisgeberschutzsystems aus.

Themen in der heutigen Folge:

  • Sinn + Zweck
  • Aktueller Stand
  • Welche Verstöße können gemeldet werden?
  • Wer kann Hinweisgeber sein?
  • Welche Meldeverfahren gibt es?
  • Was ist mit anonymen Meldungen? Wie sieht denn ein Schutz aus?
  • Wie läuft ein internes Meldeverfahren grds. ab?
  • Was ist vom Schutz ausgenommen?
  • Für wen gilt das Gesetz?
  • Betrifft das die Mitbestimmung?
Hinweisgeberschutzgesetz
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Bei Einführung eines betrieblichen Schutzsystems aktiv mitbestimmen
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsräte in Unternehmen ab 50 Beschäftigten, die sich über das neue Gesetz und die in diesem Zusammenhang bestehenden Pflichten und Mitbestimmungsrechte informieren wollen.
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