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Hey Chef, ich weiß was! Oder einfach mal die Klappe halten?

Auch Vorgesetzte und Arbeitgeber machen Fehler, dies gilt gerade auch bei der ordnungsgemäßen Eineitung eines Anhörungsverfahrens im Zusammenhang einer personellen Einzelmaßnahme. Doch ist es immer sinnvoll auf bestehende Defizite hinzuweisen, oder kann es manchmal sogar günstig sein einen Fehler zu verschweigen? Diese Fragen diskutieren Rechtanwahlt Fabian Baumgartner und Rechtsanwalt Michael Heinz Puzincha.

Themen in der heutigen Folge:

  • Fehler im Anhörungsverfahren
  • Mitbestimmung bei Kündigung (§102 Abs. 6)
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
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Rechte des BR in sozialen und personellen Angelegenheiten
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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