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Her mit der Online-Betriebsversammlung!
(Fast) alle haben sie vermisst: § 129 BetrVG ist wieder da und damit auch die „digitale“ Betriebsversammlung. Jetzt kommt sie zurück – allerdings nicht für immer. Auch hat der Betriebsratsvorsitzende bei der Durchführung von Betriebsversammlungen per Video-bzw. Telefonkonferenz das eine oder andere zu bedenken. W.A.F.-Fachreferentin Sandra Becker und Rechtsanwalt Niklas Pastille kennen alle Details zur Rückkehr der Online-Betriebsversammlung.
Themen in der heutigen Folge:
So viel ist klar: Online-Betriebsversammlungen kehren zurück!
DAS sagt das Gesetz (§ 129 BetrVG neu): Unter DIESEN Bedingungen darf digital getagt werden
„Aus die Maus“: Am 7. April 2023 ist endgültig SCHLUSS
Zusammengefasst: Worauf Betriebsratsvorsitzende jetzt achten müssen