610 Aufrufe | vor 4 Jahren
Her mit der AGG-Schulung: Arbeitgeber müssen Diskriminierungen zuvorkommen!
Gibt es einen Grund, warum Betriebsrat und SBV Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder des Geschlechts im Betrieb dulden sollten? Die Rechtsanwälte Fabian Baumgartner und Niklas Pastille sehen keinen. Stattdessen verweisen sie auf den in der betrieblichen Praxis wenig bekannten, aber wichtigen Paragraf 12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG.
Themen in der heutigen Folge:
Wann schuldet der Arbeitgeber eine AGG-Schulung – und wem?
So können BR und SBV tätig werden, um nach § 1 AGG verbotene Benachteiligungen zu verhindern
Wie sag ich’s meinem Chef: So „beantragen“ Sie eine innerbetriebliche AGG-Schulung
Weitere Informationen zum Thema:
Seminar Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz → https://www.waf-seminar.de/br358