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Grenzenlose Überwachung? Der gläserne Mitarbeiter – was ist erlaubt?

Wie weit geht das Recht des Arbeitgebers, Arbeitnehmer durch IT-Systeme zu überwachen? Das BAG Urteil – 2 AZR 133/18 hat seit 2018 in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass eine Überwachung von Arbeitnehmern durch IT-Systeme möglich ist. Die Entscheidungen, betreffen zwar vorwiegend offene Videoüberwachungen, sind aber grundsätzlich generell auf alle IT-Systeme übertragbar. Am 29.06.2023 ist ein neues Urteil zum Thema Arbeitnehmerüberwachung gefallen worden. Was passiert ist, und wie es ausging, sagen euch die beiden Rechtsanwälte Maja Lukac und Christian Wiszkocsill.

Themen in der heutigen Folge:

  • BAG Urteil vom 23.08.2018 – 2 AZR 133/18 BAG Urteil vom 29.06.2023 – 2 AZR 296/20
  • Entscheidung des Gerichts
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