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Gefährliche Sportart und Entgeltfortzahlung bei Krankheit

Der Arbeitnehmer (AN) muss ohne eigenes Verschulden arbeitsunfähig werden. Bei Sportunfällen sollte individuell geprüft werden, ob der AN grob fahrlässig gehandelt hat. Beispielsweise ein Skianfänger sollte keine schwierige Piste befahren und ein erfahrener Skifahrer sollte unaufgewärmt keine übermäßig anspruchsvolle Abfahrt befahren, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu gefährden.

Themen in der heutigen Folge:

  • Verantwortlichkeit des Schuldners
  • leichtfertiges und vorsätzliches Verhalten zur Erfüllung eines Tatbestandes
  • gefährliche vs. nicht gefährliche Sportarten
  • Individuelle Prüfung im Einzelfall
  • Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Arbeitsrecht Teil 2
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Arbeitnehmerschutzrechte effektiv durchsetzen – Ihr praxisnahes Wissen
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 1 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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