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Firmen-LKW in Trümmern - wer zahlt?

Grundsätzlich gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, der haftet hierfür. Das Arbeitsverhältnis ist auf Dauer angelegt, weswegen damit zu rechnen ist, dass auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen. Angesichts der möglichen Höhe eventueller Schäden könnte eine Haftung schnell zu einer finanziellen Überforderung der Mitarbeitenden führen, weswegen zum Schutz der Arbeitnehmer Haftungserleichterungen – das sog. Prinzip des sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleichs – entwickelt wurden. Rechtsanwältin Maja Lukac und Frauke Hartmann tauschen sich über die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung aus.

Themen in der heutigen Folge:

  • Haftung des Arbeitnehmers
  • Haftungserleichterung
  • Innerbetrieblicher Schadensausgleich
  • Haftungsminderung durch Mitverschulden
  • Haftungsbegrenzung
Arbeitsrecht Teil 2
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Arbeitnehmerschutzrechte effektiv durchsetzen – Ihr praxisnahes Wissen
Dieses Seminar eignet sich für alle Betriebsratsmitglieder, Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter. Eine vorherige Teilnahme am Seminar Arbeitsrecht Teil 1 ist für das Gesamtverständnis empfehlenswert, wird aber nicht vorausgesetzt.
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