364 Aufrufe | vor 2 Jahren
Firmen-LKW in Trümmern - wer zahlt?
Grundsätzlich gilt: Wer anderen einen Schaden zufügt, der haftet hierfür. Das Arbeitsverhältnis ist auf Dauer angelegt, weswegen damit zu rechnen ist, dass auch dem sorgfältigsten Arbeitnehmer gelegentlich Fehler unterlaufen. Angesichts der möglichen Höhe eventueller Schäden könnte eine Haftung schnell zu einer finanziellen Überforderung der Mitarbeitenden führen, weswegen zum Schutz der Arbeitnehmer Haftungserleichterungen – das sog. Prinzip des sogenannten innerbetrieblichen Schadensausgleichs – entwickelt wurden. Rechtsanwältin Maja Lukac und Frauke Hartmann tauschen sich über die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung aus.
Themen in der heutigen Folge:
Haftung des Arbeitnehmers
Haftungserleichterung
Innerbetrieblicher Schadensausgleich
Haftungsminderung durch Mitverschulden
Haftungsbegrenzung