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Endlich klargestellt: Die SBV darf alles sehen

Das BAG hat klargestellt, dass die SBV bei jeder Einstellung einzubeziehen ist und ihr alle Teile einer Bewerbung vorzulegen sind, auch wenn sich gar kein Schwerbehinderter beworben hat (BAG, Beschluss vom 16.09.2020 - 7 ABR 2/20). Doch was genau hat die SBV eigentlich bei Einstellungsverfahren zu tun und warum hat sie diese Aufgaben? Das klären Fabian Baumgartner und unser SBV-Experte Niklas Pastille in diesem Podcast.

Themen in der heutigen Folge:

  • Was hat die SBV eigentlich bei Einstellungsverfahren zu tun?
  • Darf die SBV bei der BR-Sitzung mit abstimmen?

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