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Dürfen Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied ZEITGLEICH tätig werden?
Anders als der Betriebsrat ist die Schwerbehindertenvertretung („SBV“) kein Gremium, sondern eine sogenannte Ein-Personen-Vertretung. Und doch: In vielen Betrieben kann man beobachten, dass Vertrauensperson und stellvertretendes Mitglied ZEITGLEICH für die SBV tätig werden. Ist das rechtswidrig?
Themen in der heutigen Folge:
Endlich verständlich erklärt: Wann die Vertrauensperson im Sinne §177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX "verhindert" ist
NEU: Wann das stellvertretende Mitglied "herangezogen" werden kann
§178 Abs. 1 Satz 4 SGB IX Urlaub, Arbeitsunfähigkeit, Elternzeit, Mutterschutz, "Befangenheit"": Sicher entscheiden in Zweifelsfällen
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
SBV Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br221
Konfliktmanagement für die SBV: https://www.waf-seminar.de/br525