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Das neue Hinweisgeberschutzgesetz

Nach langem Hin und Her ist nun endlich klar: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist zum 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Für die Betriebsräte bedeutet dies im Regelfall: Handlungsbedarf! Denn die betriebliche Umsetzung eines Hinweisgeberschutzsystems tangiert viele mögliche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Rechtsanwälte Patrick Dirksmeier und Tobias Gerlach besprechen, was der Betriebsrat nun tun muss oder sollte.

Themen in der heutigen Folge:

  • Hinweisgeberschutzgesetz und die Änderung von einer Pflicht zur Empfehlung bezüglich anonymer Hinweise
  • Die Zuständigkeit für die Einrichtung einer Meldestelle
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei der Einführung eines Hinweisgebermeldesystems
  • uvm.
Betriebsverfassungsrecht Teil 1
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Das Einsteiger-Seminar für Betriebsräte
Dieses Seminar eignet sich für neu gewählte oder nachgerückte Betriebsratsmitglieder, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Betriebsverfassungsrecht besitzen. Es ist auch für Ersatzmitglieder und Schwerbehindertenvertreter zu empfehlen.
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