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Corona: Was gilt ab dem 20.März?

Am 19. März endeten zahlreiche Corona-Sonderregeln des Infektionsschutzgesetzes und der Arbeitsschutzverordnung. Was verändert sich dadurch im Corona-Arbeitsschutz und bei Hygieneschutzkonzepten in Betrieben? Unsere Rechtsanwätinnen Carolin Wiesbauer und Lina Goldbach erklären, was ab sofort gilt.

Themen in der heutigen Folge:

  • §129 BetrVG läuft aus – was bedeutet das?
  • 3G am Arbeitsplatz gilt nicht mehr
  • Home-Office und Testpflicht enden
  • Was bleibt – wird Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht?
  • Was sind die Maßnahmen der neuen Arbeitsschutzverordnung?

Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164
Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br109

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