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Corona: Was gilt ab dem 20.März?
Am 19. März endeten zahlreiche Corona-Sonderregeln des Infektionsschutzgesetzes und der Arbeitsschutzverordnung. Was verändert sich dadurch im Corona-Arbeitsschutz und bei Hygieneschutzkonzepten in Betrieben? Unsere Rechtsanwätinnen Carolin Wiesbauer und Lina Goldbach erklären, was ab sofort gilt.
Themen in der heutigen Folge:
§129 BetrVG läuft aus – was bedeutet das?
3G am Arbeitsplatz gilt nicht mehr
Home-Office und Testpflicht enden
Was bleibt – wird Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht?
Was sind die Maßnahmen der neuen Arbeitsschutzverordnung?
Seminarempfehlung aus dem Podcast:
Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 2: https://www.waf-seminar.de/br164
Seminar Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1: https://www.waf-seminar.de/br109